Sourcecode / Audio- und/oder Videowerke
Wann ist eine Source-Hinterlegung sinnvoll?
IT-Unternehmen empfehlen wir in einem Zyklus von 1-4 mal pro Jahr den aktuellen Softwarestand zu hinterlegen.
- als Beweis für die Urheberschaft
- bei Beweismittel für andere Gründe
Für den Fall dass im voraus, insbesondere bei Vertragsabschluss, Bedenken bestehen,
dass der vereinbarte Zugriff auf diese Dokumente durch einen «Störung» beim Schöpfer / Inhaber nicht mehr möglich sein könnte.
z.B.bei:
- Elementarschaden
- Liquidation des Lieferanten
- andere Gründe
- IT-Sourcecode
- Wissensdokumente
Was kann zur Sicherheit hinterlegt werden?