technische Schöpfungen - Schöpfersiegel

Der Zeitstempel, als Nachweis Ihrer geistigen Vermögenswerte
Direkt zum Seiteninhalt

technische Schöpfungen

Wann ist die Hinterlegung einer technischen Schöpfung sinnvoll?
Hinterlegen von technischen Teillösungen oder Innovationen, bei welcher der Schöpfer sichergestellt werden soll

  • Schöpfer eines Teilschritt von Engineeringleistungen
  • Mitbeteiligte einer Erfindung
  • wenn keine Patentanmeldung vorgesehen oder geplant ist
  • Wenn eine Patentanmeldung vielleicht erst viel später geplant ist

Nachweis der Herkunft von Wissen (Background-IP*)

- bei unterzeichneter Geheimhaltung mit einer anderen Partei (NDA)
- gegenüber einem neuen Auftraggeber / Arbeitnehmer,...


* Background-IP bezeichnet sämtliches geistiges Eigentum, das von einer/m Teilnehmer/In vor seiner/ihrer Teilnahme am einem Programm erzeugt wurde.

Hintergrundinformationen

Technische Schöpfungen werden typischerweise als Patentanmeldung oder Gebruachsmusteranmeldung hinterlegt.

Bei sogenannten Basispatenten macht eine schnellstmögliche Anmeldung meist Sinn.
Basispatente mit einem sehr breiten Schutzumfang sind immer seltener.
Vielmehr wird eine technische Weiterentwicklung zum Patent angemeldet.

Sind für solche Entwicklung mehrere Entwicklungsphasen nötig, kann es vorteilhaft sein, diese Entwicklungsschritte mit dem SCHÖPFERSIEGEL zu versehen.
Damit steht auch die Option offen, diese Entwicklung als internes Knowhow zu belassen und damit auf eine Patentanmeldung zu verzichten.
Bei Konflikten mit Dritten kann damit begegt werden, welches Wissen zu welchem Zeitpunkt bereits im Unternehmen war.

Background-IP*:
Bei Geheimhaltungsvereinbarungen kann durch den Schöpfersiegel nachgewiesen werden, welches Knowhow bereits im Unternehmen bekannt war.


*IP:Intellectual Property - Geistiges Eigentum
Zurück zum Seiteninhalt